Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB können Sie hier auch einfach downloaden.
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1. Gegenstand und Geltungsbereich der AGB
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem schönwasserwerk Stephanie Kessler (nachfolgend „Designerin” genannt) und seinen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht wiederholt gesondert vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss und ‑durchführung
2.1. Eine – auch teilweise – Verwendung der von der Designerin mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses vorgestellten bzw. überreichten Arbeitsergebnisse (Präsentation) bedarf der Einwilligung der Designerin. Das gilt ebenso für eine Verwendung der diesen Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Ideen, soweit diese in bisherigen Aktivitäten und Produkten des Kunden nicht erkennbar sind.
2.2. Die Angebote der Designerin erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Grundlage der Arbeit der Designerin ist das vom Kunden schriftlich bestätigte Angebot der Designerin (Arbeitsauftrag). Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Designerin den Arbeitsauftrag durch schriftliche Bestätigung oder durch Leistungsausführung annimmt. Wird der Arbeitsauftrag mündlich erteilt, ist das dem Kunden gemachte Angebot verbindliche Arbeitsgrundlage.
3. Nutzungsrechte
3.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Urheberrechte bleiben bei der Designerin.
3.2. Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden.
3.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designerin und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3.4. Schutzrechtliche (insbesondere urheber- und wettbewerbsrechtliche) Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Designerin, wenn das ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
4. Vergütung
4.1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.2. Erstreckt sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst sie mehrere abgrenzbare Einheiten, kann die Designerin gegenüber dem Kunden Abschlagzahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen, auch wenn sie nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen, in Rechnung stellen.
4.3. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, hat der Kunde der Designerin alle dadurch angefallenen Kosten zu ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.
4.4. Die Designerin kann bei Zahlungsverzug die weitere Bearbeitung des Auftrages bis zur Bezahlung einstellen und für die restlichen Arbeiten Vorauszahlungen verlangen.
4.5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Designerin sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abrechnungsdatum schriftlich zu erheben, ohne dass dadurch die Fälligkeit betroffen ist. Werden innerhalb der genannten Frist keine Einwendungen geltend gemacht, gilt das als Genehmigung.
5. Auftragserteilung an Dritte und Fremdleistungen
5.1. Die Designerin ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
5.2. Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z. B. Druckproduktionen) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich die entsprechende Vollmacht.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
6. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten
und Unterlagen
6.1. Alle von der Designerin für den Kunden hergestellten Dateien (Druckunterlagen, Vektorgrafiken, Bilder etc.) sind von der Designerin ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit Erledigung (Freigabe) des Auftrages, sachgemäß aufzubewahren und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Die Kosten der Zusammenstellung von Daten und ihrer Versendung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten trägt der Kunde.
6.2. Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann die Designerin sofort vernichten.
6.3. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten gegenüber dem Kunden oder von ihm beauftragter Dritter nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Quellcodes und der entsprechenden Dokumentationen besteht nicht; diese verbleiben bei der Designerin.
7. Haftung
7.1. Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme (Freigabe) des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Die Designerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6. Die Designerin haftet nicht für Fremdleistungen, die sie namens und im Auftrag des Kunden auf dessen Rechnung an Dritte in Auftrag gibt.
7.7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der
Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Designerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
8. Geheimhaltung
8.1. Die Designerin wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten.
8.2. In gleicher Weise wird der Kunde Informationen, Unterlagen und Daten, die er von der Designerin erhält, sowie Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestaltungen, die ihm von der Agentur präsentiert werden und die nicht offenkundig sind, streng vertraulich behandeln.
8.3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Hamburg.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Hamburg, Stand 1.04.2020
Änderungen vorbehalten