Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Gegen­stand und Geltungs­be­reich der AGB
1.1. Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten für alle zwischen dem schön­was­serwerk Stephanie Kessler (nachfolgend „Designerin” genannt) und seinen mit dem Auftrag­geber abgeschlos­senen Verträge. Die Geschäfts­be­din­gungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unver­züglich nach dem Zugang widerspricht.
1.2. Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten auch für alle zukünf­tigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht wiederholt gesondert vereinbart werden.

2. Vertrags­ab­schluss und ‑durch­führung
2.1. Eine – auch teilweise – Verwendung der von der Designerin mit dem Ziel eines Vertrags­ab­schlusses vorge­stellten bzw. überreichten Arbeits­er­geb­nisse (Präsen­tation) bedarf der Einwil­ligung der De­signerin. Das gilt ebenso für eine Verwendung der diesen Arbeits­er­geb­nissen zugrunde liegenden Ideen, soweit diese in bishe­rigen Aktivi­täten und Produkten des Kunden nicht erkennbar sind.
2.2. Die Angebote der Designerin erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unver­bindlich. Grundlage der Arbeit der Designerin ist das vom Kunden schriftlich bestä­tigte Angebot der Designerin (Arbeits­auftrag). Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Designerin den Arbeits­auftrag durch schrift­liche Bestä­tigung oder durch Leistungs­aus­führung annimmt. Wird der Arbeits­auftrag mündlich erteilt, ist das dem Kunden gemachte Angebot verbind­liche Arbeitsgrundlage.

3. Nutzungs­rechte
3.1. An Entwürfen und Reinzeich­nungen werden nur Nutzungs­rechte einge­räumt, nicht jedoch Eigen­tums­rechte übertragen. Die Urheber­rechte bleiben bei der Designerin.
3.2. Die Designerin überträgt dem Auftrag­geber die für den jewei­ligen Verwen­dungs­zweck erfor­der­lichen Nutzungs­rechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungs­recht übertragen. Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließ­liche Nutzungs­recht einge­räumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Verviel­fäl­ti­gungen davon im Rahmen ihrer Eigen­werbung zu verwenden.
3.3. Eine Weitergabe der Nutzungs­rechte an Dritte bedarf der schrift­lichen Verein­barung zwischen Designerin und Auftrag­geber. Die Nutzungs­rechte gehen auf den Auftrag­geber erst nach vollstän­diger Bezahlung der Vergütung über.
3.4. Schutz­recht­liche (insbe­sondere urheber- und wettbe­werbs­recht­liche) Überprü­fungen sind nur dann Aufgabe der Designerin, wenn das ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

4. Vergütung
4.1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnung­s­tellung ohne jeden Abzug fällig.
4.2. Erstreckt sich die Erbringung der verein­barten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst sie mehrere abgrenzbare Einheiten, kann die Designerin gegenüber dem Kunden Abschlag­zah­lungen über bereits erbrachte Teilleis­tungen, auch wenn sie nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen, in Rechnung stellen.
4.3. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfang­reiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht oder wenn sich die Voraus­set­zungen für die Leistungs­er­bringung ändern, hat der Kunde der Designerin alle dadurch angefal­lenen Kosten zu ersetzen und sie von allen Verbind­lich­keiten gegenüber Dritten freizustellen.
4.4. Die Designerin kann bei Zahlungs­verzug die weitere Bearbeitung des Auftrages bis zur Bezahlung einstellen und für die restlichen Arbeiten Voraus­zah­lungen verlangen.
4.5. Einwen­dungen gegen Entgelt­ab­rech­nungen der Designerin sind sofort nach Rechnungs­erhalt, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abrech­nungs­datum schriftlich zu erheben, ohne dass dadurch die Fälligkeit betroffen ist. Werden innerhalb der genannten Frist keine Einwen­dungen geltend gemacht, gilt das als Genehmigung.

5. Auftrags­er­teilung an Dritte und Fremdleistungen
5.1. Die Designerin ist berechtigt, die ihr übertra­genen Arbeiten selbst auszu­führen oder Dritte damit zu beauftragen.
5.2. Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftrags­er­füllung notwen­digen Fremd­leis­tungen (z. B. Druck­pro­duk­tionen) im Namen und für Rechnung des Auftrag­gebers zu bestellen. Der Auftrag­geber erteilt hiermit ausdrücklich die entspre­chende Vollmacht.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd­leis­tungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, ist der Auftrag­geber verpflichtet, die Designerin im Innen­ver­hältnis von sämtlichen Verbind­lich­keiten freizu­stellen, die sich aus dem Vertrags­ab­schluss ergeben, insbe­sondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

6.  Aufbe­wahrung, Archi­vierung und Herausgabe von Daten 
und Unter­lagen
6.1. Alle von der Designerin für den Kunden herge­stellten Dateien (Druck­un­ter­lagen, Vektor­gra­fiken, Bilder etc.) sind von der De­signerin ohne geson­derte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit Erledigung (Freigabe) des Auftrages, sach­gemäß aufzu­be­wahren und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden auszu­hän­digen. Nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unter­lagen dem Kunden auf dessen Anfor­derung ausge­händigt. Die vorge­nannten Unter­lagen können auch in digitaler Form aufbe­wahrt werden. Die Kosten der Zusam­men­stellung von Daten und ihrer Versendung sowie der damit im Zusam­menhang stehenden Tätig­keiten trägt der Kunde.
6.2. Nicht mehr benötigte Unter­lagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht reali­sierter Werbe­maß­nahmen oder Ähnliches kann die Designerin sofort vernichten.
6.3. Grund­sätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten gegenüber dem Kunden oder von ihm beauf­tragter Dritter nur in geschlos­senen, nicht editier­baren Dateien. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schrift­lichen Verein­barung und einer geson­derten Vergütung. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Quell­codes und der entspre­chenden Dokumen­ta­tionen besteht nicht; diese verbleiben bei der Designerin.

7. Haftung
7.1. Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfül­lungs­ge­hilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei­führen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertrags­ver­letzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme (Freigabe) des Werkes übernimmt der Auftrag­geber die Verant­wortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Die Designerin haftet nicht für die wettbe­werbs- und marken­recht­liche Zuläs­sigkeit und Eintra­gungs­fä­higkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstan­dungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertrags­gemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6. Die Designerin haftet nicht für Fremd­leis­tungen, die sie namens und im Auftrag des Kunden auf dessen Rechnung an Dritte in Auftrag gibt.
7.7. Der Auftrag­geber versi­chert, dass er zur Verwendung aller der
Designerin überge­benen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versi­cherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftrag­geber die Designerin im Innen­ver­hältnis von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.

8. Geheim­haltung
8.1. Die Designerin wird alle ihr im Rahmen der Zusam­men­arbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelan­genden Infor­ma­tionen und Unter­lagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Dritte, die solche Infor­ma­tionen oder Unter­lagen zur Durch­führung von Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwie­genheit verpflichten.
8.2. In gleicher Weise wird der Kunde Infor­ma­tionen, Unter­lagen und Daten, die er von der Designerin erhält, sowie Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestal­tungen, die ihm von der Agentur präsen­tiert werden und die nicht offen­kundig sind, streng vertraulich behandeln.
8.3. Die Vertrau­lich­keits­ver­pflichtung gilt über die Dauer des jeweils abgeschlos­senen Vertrages hinaus.

9. Schluss­be­stim­mungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundes­re­publik Deutschland. Erfül­lungsort und Gerichts­stand ist – soweit rechtlich zulässig – Hamburg.
9.2. Ist eine der vorste­henden Geschäfts­be­din­gungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäfts­be­din­gungen nicht.

Hamburg, Stand 1.04.2020
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